Für den Reklamationsfall
• Möchten Sie das Gerät reklamieren, so können Sie das binnen 24 Monate ab Kaufdatum (Quittung) tun.
• Ein kostenloser Ersatz oder eine kostenlose Reparatur ist bei vorheriger unsachgemäßer
Produktmanipulation ausgeschlossen.
• Defekte an Verschleißteilen, Verbrauchsmaterialien, ebenso wie Reinigung, Wartung oder Austausch
besagter Teile sind folglich kostenpflichtig.
• Falls Sie eine Reklamation durchführen wollen, so bringen Sie bitte das gesamte Gerät in der
Originalverpackung und mit Kaufbeleg zu Ihrem Händler. Für eine zeitnahe und bequeme
Serviceanmeldung besuchen Sie ferner unsere Internetseite www.suntec-wellness.de und erfahren Sie
mehr.
• Ohne Kaufbeleg erfolgt grundsätzlich keine kostenlose Reparatur oder ein Austausch.
• Für den Fall, dass der Reklamationsfall analog unserer Service Bestimmungen erfolgt, so werden alle
Defekte des Gerätes oder des Zubehörs aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern durch kostenlose
Reparatur oder, nach unserem Ermessen, durch Austausch des Gerätes beseitigt.
• Die Beschädigung von Zubehörteilen führt nicht automatisch zu einem kostenlosen Austausch des
gesamten Gerätes. Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte Ihren Fachhändler. Glasbruch oder Bruch von
Plastikteilen ist immer kostenpflichtig.
• Der Fachhändler oder Reparaturservice kann nach Ablauf der Garantie Reparaturen kostenpflichtig
durchführen.
EG-Konformitätserklärung
Das Gerät entspricht den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union.
Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung dieses Gerätes.
Mit Erscheinen dieser Bedienungsanleitung verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. SUNTEC, SUNTEC
Wellness, KLIMATRONIC und das Sonnenlogo sind eingetragene Marken. © 2019/03 SUNTEC WELLNESS
GMBH.
ERP Verordnung
Bei diesem hochwertigen transportablen Einkanal-Klimagerät handelt es sich gemäß den Bestimmungen und
Verordnungen der Europäischen Union, insbesondere der ERP Verordnung 626/ 2011 um ein "lokales
Klimagerät".
Kältemittel
(CE) N 842/2006: Dieses lokale Klimagerät enthält das Kältemittel R410A. Die Kältemittelmenge beträgt jedoch
weniger als 1kg und ist in einem geschlossenen Kühl-Kreislauf. Das Kühlmittel weist zwar kein
Ozonabbaupotenzial auf, ist aber gemäß Kyoto Protokoll ein sogenanntes Treibhausgas (mit einem GWP von
2088) und kann somit zur globalen Erwärmung beitragen, sofern es an die Atmosphäre abgegeben wird.
Deshalb dürfen nur ausgebildete Techniker mit Kältemittel Zertifikat eine Befüllung bzw. Entleerung vornehmen.
Ihr lokales Suntec Klimagerät muss bei sachgerechter Benutzung und unbeschädigtem Kühlmittel-Kreislauf
nicht mit Kältemittel nachgefüllt werden.
IMPULS 2.0+: R410A (HFC32: 50%, HFC125: 50%), GWP: 2088, 390g = 0,81432t CO2e
IMPULS 2.6+: R410A (HFC32: 50%, HFC125: 50%), GWP: 2088, 370g = 0,77256t CO2e